Informationen zum Thema Rente

Gut zu wissen - Renteninfos

In diesem Jahr fand in der Bundesrepublik wieder die Sozialwahl statt.

Presse, Funk und Fernsehen haben darüber berichtet. Es wurde darüber abgestimmt, wer in den nächsten 6 Jahren in den Selbstverwaltungsorganen der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei bundesweit tätigen Kranken- und Pflegekassen ehrenamtlich tätig ist.

Die gewählten Mitglieder der Selbstverwaltung treffen vor allem Entscheidungen in den wichtigen Bereichen Finanzen, Rehabilitation, Organisation und Personal der jeweiligen Versicherungsträger und/oder in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. Ebenso kontrollieren sie die hauptamtliche Verwaltung und sorgen dafür, dass die Interessen der Beitragszahler und Versicherten gewahrt bleiben.

Durch die Ergebnisse der Sozialwahl werden u.a. auch die Versichertenberater bestimmt. Für die Deutsche Rentenversicherung Bund sind rund 2.600 Versichertenberaterinnen und Versichertenberater bundesweit ehrenamtlich tätig.

Ebenso werden über 200 gewählte Vertreter in Widerspruchsausschüssen nominiert, die bei Bedarf noch einmal die Entscheidung der Sachbearbeitung im Einzelfall überprüfen und ggf.an die Sachbearbeitung zurückgeben, um dem Widerspruch abzuhelfen.

Auch ich bin erneut als Versichertenberater für den Saalekreis ernannt worden. Mit meiner Sachkenntnis helfe ich Ihnen in allen Fragen der Rentenversicherung und unterstütze Sie bei der Kontenklärung und Antragstellung – schnell, kostenlos und vor Ort.

Um den Lesern des Steudener Briefes einen Überblick zu einzelnen Rentenarten zu geben, habe ich bereits einen Artikel zur Regelaltersrente und zu häufig vorkommenden Begriffen veröffentlicht.

Heute möchte ich einige Erläuterungen zur Erwerbsminderungsrente geben.

Um Anspruch auf diese Rente zu haben, müssen die folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren muss erfüllt sein (mindestens 5 Jahre versichert).
  • In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.

Die medizinischen Voraussetzungen sind:

  • Sie können wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich arbeiten, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen.
  • Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie entweder teilweise oder voll erwerbsgemindert.

Teilweise Erwerbsminderung:

  • Besteht, wenn Ihre Leistungskraft aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Behinderung) für nicht absehbare Zeit auf weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gesunken ist, Sie aber noch mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.

Volle Erwerbsminderung:

  • Besteht, wenn Ihre Leistungskraft aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Behinderung) für nicht absehbare Zeit auf weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gesunken ist.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt.

Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.

Die Rentenversicherung überprüft regelmäßig die Anspruchsberechtigung.

Sollte eine Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich sein, erhalten Sie diese Rente unbefristet.

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, kann ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in die Altersrente übergehen. Diese Altersgrenze wird seit 2012 bis 2024 schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rente haben oder einen Rentenantrag stellen möchten, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich:

Dr. Volker Koch

Tulpenweg 5

06179 Teutschenthal, OT Steuden

Telefon: 034636/69192

Wir vereinbaren dann zeitnah ein persönliches Beratungsgespräch. Denken Sie bitte daran: Es ist für Sie alles kostenfrei.

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